Entspannt durch den Sommer

Wertvolle Tipps und Hinweise für die Urlaubszeit

Meine Wohnungsversicherung

Achtung: Wenn die Wohnung verlassen wird, müssen alle Fenster geschlossen (nicht gekippt) und die Eingangstür versperrt sein.

Außerhausversicherung

Meine Wohnungs- / Eigenheimversicherung“ bietet Ihnen nicht nur zu Hause Schutz, sondern auch in Europa im geographischen Sinn, einem außereuropäischen Mittelmeer-Anliegerstaat oder auf den Kanarischen Inseln (mit eingeschränkten Summen):

  • Alle Gegenstände und Wertsachen, die von „Meine Wohnungsversicherung“ erfasst werden, sind vorübergehend – das heißt auf die Dauer von sechs Monaten, bei Internatsschülern auf die Dauer von zehn Monaten – auch in fremden, ständig bewohnten Gebäuden (z. B. in Hotelzimmern) versichert, sofern nicht aus einer anderen Versicherung eine Entschädigung verlangt werden kann.
  • Ihre Privathaftpflichtversicherung schützt Sie auch im Urlaub weltweit durch die Abwehr unbegründeter und die Befriedigung begründeter Schadenersatzforderungen. Dies gilt auch bei Schäden an gemieteten Räumlichkeiten und dem darin befindlichen Inventar, wenn die Dauer des Mietverhältnisses ein Monat nicht überschreitet (z.B. Hotelzimmer).

Meine Eigenheimversicherung

Bitte beachten Sie, dass bei Ein- oder Zweifamilienwohnhäusern, die länger als 72 Stunden unbewohnt sind, während dieser Zeit die wasserführenden Leitungen (Haupthahn) abgesperrt sein müssen.

Meine Kfz-Versicherung

  • Kraftfahrzeug-Haftpflicht:
    Internationale Versicherungskarte (ehem. „Grüne Karte“ ) nicht vergessen und territoriale Gültigkeit beachten.
  • VerkehrsSoforthilfe (ab einer Versicherungssumme von EUR 15 Mio. in der KFZ-Haftpflicht kostenfrei eingeschlossen):
    Unfall- / Notfallhilfe, Fahrzeugausfall, Abschleppen, Bergen und vieles mehr.
  • Kaskoversicherung:
    Vollkaskodeckung im Ausland schon ab der Variante Parkschadenkasko (bei Auslandsreisen bis zu 31 Tagen). Unfalldeckung im Ausland für Privatfahrten: Gilt für Kfz mit österreichischem Kennzeichen für Unfallschäden, die im europäischen Ausland mind. 50 km Luftlinie vom österreichischem Wohnsitz entfernt eintreten.

Meine Rechtsschutzversicherung – Auslandsreise-Rechtsschutz

Im Rahmen des „Auslandsreise-Rechtsschutzes“ gilt bei Reisen mit einer Dauer von maximal acht Wochen weltweiter Versicherungsschutz.

Meine Unfallversicherung

Versicherungsschutz gilt weltweit. Sondergefahren die im Urlaub erst- und einmalig ausgeübt werden, wie z.B. Paragleiten, Fallschirmspringen, Schnorcheln etc. sind mitversichert.

Reiseschutz im Rahmen des Notfallpakets Der Versicherungsschutz in der Höhe von EUR 25.000,– für Versicherungsfälle im Ausland gilt für kurzfristige Auslandsaufenthalte mit einer Maximalaufenthaltsdauer von 45 Tagen.
 

Fahren Sie in Ihrem nächsten Urlaub ins Ausland?

Wenn ja, kontaktieren Sie bitte Ihren Raiffeisen Bankbetreuer bezüglich der aktuellen Richtlinie in Hinblick auf COVID-19.

Diese Werbeunterlage ist eine unverbindliche Erstinformation. Sie stellt kein Angebot, keine Beratung und keine individuelle Empfehlung dar. Irrtümer, Druckfehler und Änderungen vorbehalten.