Ihre Abfertigungsvorsorge: Ansprüche optimal abdecken

Sie möchten sich absichern, falls Sie sich von einem Mitarbeiter trennen müssen oder dieser in Pension geht. Oder für Ihre eigene Zukunft sorgen? Dann ist die Abfertigungsvorsorge von Raiffeisen die beste Wahl. Wir bieten passende Lösungen für die Abfertigung Neu und Alt.

Umfassende Lösungen

Ob Abfertigung Neu oder Alt: Mit den Lösungen von Raiffeisen decken Sie die gesetzlichen finanziellen Ansprüche Ihrer Mitarbeiter ab.

Persönliche Beratung

Sie haben Fragen zur Abfertigung? Wir beraten Sie gerne, wenn es um die Vorsorge Ihrer Mitarbeiter und Ihre eigene Vorsorge geht.

Ausgezeichnete Expertise

Vertrauen Sie auf eine zuverlässige Vorsorgekasse: Unser Partner Valida Plus wurde bereits mehrfach ausgezeichnet.

Zwei Männer arbeiten in einer Werkstatt

Über die Abfertigungsvorsorge mit Raiffeisen

Sie suchen die beste Mitarbeitervorsorge für Ihre Arbeitnehmer? Oder möchten sich für Ihren eigenen Ruhestand ein finanzielles Polster schaffen? Raiffeisen bietet attraktive Lösungen für die Abfertigung Neu und Alt. Mit der betrieblichen Vorsorgekasse Valida Plus haben wir einen Partner, auf den Sie bauen können.

Die Abfertigung Neu bringt Vorteile für beide Seiten: Ihre Arbeitnehmer sind dadurch unabhängiger und haben die Chance auf eine steuerfreie Zusatzpension. Sie als Arbeitgeber genießen mehr Sicherheit, denn Sie sparen mit planbaren monatlichen Beiträgen an. Für Ansprüche aus der Abfertigung Alt bietet Raiffeisen mit der Rückdeckungs- und der Auslagerungsversicherung passenden Lösungen und Sie können steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen.

Nachhaltig vorsorgen mit Valida Plus

Sie möchten die betriebliche Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorge optimal managen? Mit Valida Plus hat Raiffeisen den passenden Partner für die Abfertigung Neu. Die Valida Vorsorgekasse ist die zweitgrößte betriebliche Vorsorgekasse in Österreich. Ein weiterer Pluspunkt: Das gesamte Vermögen wird in nachhaltigen Asset-Klassen angelegt.

  • Überdurchschnittliche Performance bei der Veranlagung
  • Keine Depotgebühren
  • Keine Kontoführungskosten
  • Einheitliche Verwaltungskosten für alle Kunden (1,5 % der laufenden Beiträge)
  • All-Inclusive bei den Vermögensverwaltungskosten (0,7 % pro Jahr)

Ihre Vorsorge für die Abfertigung Neu

Die Abfertigung Neu ist verpflichtend für alle Dienstverhältnisse, die ab 1. Jänner 2003 abgeschlossen wurden. Damit haben nicht nur Ihre Mitarbeiter, sondern auch Sie als Unternehmer Anspruch auf eine Abfertigung. Vertrauen Sie auf die Erfahrung von Raiffeisen und investieren Sie Ihre Beiträge in die Valida Vorsorgekasse.

  • Selbstständigenvorsorge

Mit der Abfertigung Neu fließen 1,53 % Ihres Einkommens in die betriebliche Vorsorgekasse. Die Beiträge werden von Valida Plus steuerfrei veranlagt und bilden eine Grundlage für Ihre Altersvorsorge. Die Auszahlung erfolgt nach Ihrem Wunsch: als lebenslange Zusatzpension oder einmalige Kapitalleistung.

  • Mitarbeitervorsorge

Dank der Abfertigung Neu haben alle österreichischen Arbeitnehmer Anspruch auf Abfertigung – bereits ab dem zweiten Monat und auch bei Selbstkündigung. Als Arbeitgeber zahlen Sie 1,53 % vom Bruttomonatsgehalt Ihres Mitarbeiters in die betriebliche Vorsorgekasse ein. Die Beiträge werden steuerfrei veranlagt.

Ihre Vorsorge für die Abfertigung Alt

Die Abfertigung Alt gilt für Dienstverhältnisse, die vor dem 1. Jänner 2003 abgeschlossen und nicht unterbrochen wurden. Sie haben noch Mitarbeiter mit Ansprüchen aus diesem System? Mit den Raiffeisen Vorsorgelösungen für die Abfertigungszahlungen sind Sie auf der sicheren Seite. Sie sorgen für eine gleichmäßige Kostenbelastung und schonen die Liquidität Ihres Unternehmens.

  • Rückdeckungsversicherung

Mit der Rückdeckungsversicherung sparen Sie das Kapital für die Abfertigungszahlungen an. Die Prämie ist laufend fällig (zum Beispiel jährlich). Ihre Höhe hängt vom Abfertigungsanspruch, der Versicherungslaufzeit und der Verzinsung ab. Das Kapital bleibt im Betriebsvermögen und wird beim Ausscheiden an Sie als Unternehmer zum Begleichen der Ansprüche des Mitarbeiters ausbezahlt.

  • Auslagerungsversicherung

Mit der Auslagerungsversicherung lagern Sie Ihre Abfertigungsverpflichtungen zur Gänze an Raiffeisen Versicherung aus. Durch eine Einmalzahlung in Höhe der steuerlichen Rückstellung und laufende Prämienzahlungen wird die Abfertigungsverpflichtung zum Pensionsantritt ausfinanziert. Im Leistungsfall erhält Ihr Mitarbeiter direkt das Geld.

Mehr erfahren: FAQ zur Abfertigung Neu

Die Abfertigung Neu bringt viele Vorteile für Sie als Unternehmer und Ihre Mitarbeiter. Sie haben Fragen zu Ansprüchen, Finanzierung und Wahl der Vorsorgekasse? Hier lesen Sie die wichtigsten Antworten.
 

Für wen gilt die Selbstständigenvorsorge der Abfertigung Neu?

Ab Betriebsgründung sind Sie als Selbstständiger gesetzlich verpflichtet, der Selbstständigenvorsorge beizutreten. Für freiberuflich Selbstständige – wie Ärzte, Tierärzte, oder Rechtsanwälte – sowie Land- und Forstwirte ist die Selbstständigenvorsorge freiwillig. Sie können dieser bis zu zwölf Monate nach Beginn ihrer Tätigkeit beitreten.
 

Wie viel muss ich in meine Selbstständigenvorsorge einzahlen?

Als Selbstständiger zahlen Sie 1,53 % der vorläufigen Beitragsgrundlage Ihrer Krankenversicherung. Damit erhalten Sie im Versicherungsfall – etwa bei Pensionsantritt oder nach Beendigung Ihrer Tätigkeit – auch eine Abfertigung.
 

Für wen gilt die Mitarbeitervorsorge der Abfertigung Neu?

Die Mitarbeitervorsorge gilt für alle Dienstverhältnisse ab 1. Jänner 2003. Seit 1. Jänner 2008 fallen auch freie Dienstnehmer in das Modell der Abfertigung Neu.
 

Wie viel zahle ich als Arbeitgeber in die Mitarbeitervorsorge?

Als Arbeitgeber zahlen Sie 1,53 % der Bruttolohnsumme – einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld – in die Mitarbeitervorsorge. Die Beitragszahlung beginnt ab dem zweiten Monat und läuft bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses.
 

Kann ein Mitarbeiter vom alten ins neue System wechseln?

Ja. Beim Vollübertritt wechselt er ab dem vereinbarten Stichtag zur Gänze in das neue Abfertigungssystem. Seine alten Ansprüche werden abgegolten und an die betriebliche Vorsorgekasse übertragen. Bei einem Teilübertritt wechselt Ihr Mitarbeiter teilweise in das neue Abfertigungssystem. Die bisherigen Ansprüche werden „eingefroren“ und nach altem Recht beurteilt. Für diesen Teil können Sie mit einer Abfertigungsrückdeckungsversicherung oder Auslagerungsversicherung vorsorgen. Neue Abfertigungsbeiträge werden an Ihre betriebliche Vorsorgekasse überwiesen.
 

Wer bestimmt, welche betriebliche Vorsorgekasse gewählt wird?

In Betrieben mit Betriebsrat wählen Sie die Vorsorge als Arbeitgeber gemeinsam mit dem Betriebsrat. In Unternehmen ohne Betriebsrat bestimmen Sie die Vorsorgekasse und informieren die Mitarbeiter. Erhebt mindestens ein Drittel der Arbeitnehmer schriftlich Einspruch, müssen Sie einen neuen Vorschlag unterbreiten.
 

Was passiert, wenn ich keine betriebliche Vorsorgekasse auswähle?

Haben Sie nach sechs Monaten noch keine betriebliche Vorsorgekasse gewählt, weist Ihnen der Hauptverband der Sozialversicherungsträger eine Vorsorgekasse zu. Sie und Ihre Mitarbeiter müssen in derselben Vorsorgekasse sein.
 

Wer verwaltet die Abfertigung Neu?

Die betrieblichen Vorsorgekassen verwalten und veranlagen das Kapital. Die von Ihnen als Unternehmer geleisteten Beiträge werden an die zuständigen Krankenversicherungsträger weitergeleitet. Diese überweisen den Betrag an die entsprechende Betriebsvorsorgekasse.
 

Ist das Abfertigungskapital sicher veranlagt?

Valida Plus ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen auf die von Ihnen geleisteten Beiträge eine Kapitalgarantie zu geben. Strenge Veranlagungsvorschriften und ein genaues Aufsichts- und Prüfsystem gewährleisten ein möglichst hohes Maß an Sicherheit. So dürfen zum Beispiel maximal 40 % Ihrer Arbeitgeberbeiträge in Aktien veranlagt werden.
 

Wie hoch sind die Kosten der Vorsorgekassa?

Erlaubt sind bis zu 3,5 % der laufenden Beiträge für die Prämieneinhebung und pro Jahr 1 % des veranlagten Kapitals für die Verwaltung. Valida Plus verrechnet nur 1,5 % der Abfertigungsbeiträge. Sie stellt jährlich eine Vermögensverwaltungsgebühr in Höhe von 0,7 % des veranlagten Kapitals in Rechnung. Dieser Prozentsatz deckt alle Kosten ab.

Informationen zum Produkt

Interessiert? Hier finden Sie weitere Unterlagen zu den Bedingungen, Kosten und Leistungen:

Betriebliche Vorsorge: Abfertigung

Betriebliche Vorsorge: Folder

Betriebliche Vorsorge: Information zur Nachhaltigkeit