Unternehmen
Hier finden Sie Informationen rund um den Bankenvertrieb der UNIQA Österreich Versicherungen AG unter der Marke Raiffeisen Versicherung.
Raiffeisen Versicherung
Eigentümerstruktur
Die Raiffeisen Versicherung wurde 1969 als Raiffeisen Lebensversicherung AG von der Raiffeisen Bankengruppe gegründet. Heute ist die Raiffeisen Versicherung eine Vertriebsmarke von UNIQA Österreich Versicherungen AG.
Vertriebspartner
Im Sinne des Allfinanzkonzeptes von Raiffeisen bietet UNIQA Österreich Versicherungen AG ihre Produkte österreichweit unter der Vertriebsmarke Raiffeisen Versicherung ausschließlich Kunden von Raiffeisenbanken an. In über mehr als 1.900 Bankstellen werden Produkte aus den Sparten Leben, Unfall, Kfz, Wohnung/Eigenheim und Rechtsschutz angeboten. Für Unternehmen und Unternehmer gibt es auch betriebliche Vorsorgelösungen.
Marktstellung
Die Raiffeisen Versicherung ist vor mehr als 50 Jahren als erster österreichischer Bankversicherer gegründet worden. Die Produkte werden exklusiv den Kunden der Raiffeisenbanken angeboten.
Seit den Neunzigerjahren zählt die Raiffeisen Versicherung zu den größten Lebensversicherern Österreichs. Im Jahr 2000 erfolgte der Ausbau zum Allspartenversicherer. Die Raiffeisen Versicherung hat somit als erster Bankversicherer auch erfolgreich Sachversicherungen angeboten.
Produktangebot
Als Vorsorgespezialist wird den Raiffeisenkunden eine breite Palette an Produkten für die Pensions-, Familien- und Risikovorsorge angeboten. Für Unternehmen jeder Größe bietet die UNIQA Österreich Versicherungen AG unter der Marke Raiffeisen Versicherung maßgeschneiderte Lösungen zur betrieblichen Vorsorge.
- Lebensversicherung: Egal, ob gute oder schlechte Zeiten – die Lebensversicherung ist ein sicheres, zuverlässiges Instrument zur existenziellen Absicherung und zur Vorsorge.
- Unfallversicherung: Mehr als 80 Prozent aller Unfälle passieren in der Freizeit. Sowohl für Einzelpersonen als auch für Familien oder Jugendliche werden maßgeschneiderte Produkte angeboten, um das existenzgefährdende Risiko eines dauerhaften körperlichen Schadens finanziell zu decken.
- Sachversicherung: Von der richtigen Absicherung für die Wohnung, das Haus, das Auto bis zur privaten Rechtsschutzversicherung – die Raiffeisen Versicherung ist Ihr kompetenter Partner.
Diese Produkte sind in Oberösterreich nicht erhältlich. - Betriebliche Vorsorge: Spezielle Versicherungslösungen wie die Zukunftssicherung, Abfertigungsvorsorgen, Pensionsrückdeckungsversicherungen und die betriebliche Kollektivversicherung – unsere Expert:innen entwickeln gemeinsam mit dem:der Raiffeisenbankberater:in optimale Varianten für Unternehmer:innen, Mitarbeiter:innen und Geschäftspartner:innen.
Um in jeder Lebenslage optimal abgesichert zu sein, gibt es unter der Marke Raiffeisen Versicherung auch spezielle Bündel- und Spezialprodukte:
- „4YoungLife“: Unter dem Motto „no risk – more fun” wurde dieses spezielle Vorsorgepaket für Jugendliche entwickelt. In diesem günstigen Startpaket sind eine Privathaftplicht-, Wohnungs- und Rechtsschutzversicherung enthalten. Weiters können modular eine Unfall- und Kfzversicherung abgeschlossen werden. Auch in der Lebensversicherung gibt es Vergünstigungen für junge Erwachsene bis 24.
Vertriebsphilosophie
Die Marke Raiffeisen Versicherung steht für ein speziell auf die Anforderungen der Raiffeisenbanken abgestimmtes Vertriebskonzept. Da die Berater in den Raiffeisenbanken im Sinne des Allfinanzkonzeptes verschiedene Bereiche in der Beratung abbilden, ist die Produktphilosophie der Marke Raiffeisen Versicherung gekennzeichnet durch
- einfache und klar verständliche Produkte,
- übersichtlich gestaltete Verkaufsunterlagen,
- klar erkennbaren Leistungsumfang nach Bausteinsystem,
- klare und marktkonforme Prämienstruktur,
- keinen Rabattdschungel,
- rasche und unbürokratische Schadenabwicklung und Leistung.
Barrierefreiheitserklärung
Alle Informationen über die Konformität nach dem Barrierefreiheitsgesetz (Barrierefreiheitserklärung) finden Sie mit Klick auf den Button.
Produktinformation & Glossar
Funktionsbeschreibung Unfallversicherung
Bitte beachten Sie: Dieses Dokument dient nur zur Information. Verbindlich ist nur das, was in Ihrem Vertrag und in den Unterlagen dazu steht.
1. Was ist die Unfallversicherung?
Die Unfallversicherung stellt nach einem Unfall eine finanzielle Hilfeleistung bereit.
Als Unfallereignis gilt zum Beispiel:
- Ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, das unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung führt. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein solches Ereignis verletzt ist.
- Ertrinken, Verbrühungen, Einwirken von Blitzschlag oder elektrischem Strom
- Einatmen von Gasen oder Dämpfen, Einnehmen von giftigen oder ätzenden Stoffen, Verbrennungen und Erfrierungen, außer diese Einwirkungen passieren langsam und man kann sie vermeiden.
- Verletzungen von Armen und Beinen, wie Verstauchungen, Zerrungen und Risse in Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln. Auch Verletzungen am Meniskus.
Sie können zusätzliche Risiken zur Leistung für Dauerinvalidität wählen.
Zum Beispiel:
- Rentenleistung ab einem bestimmten Invaliditätsgrad
- Geldleistung nach Unfalltod
- Kosten für Heilbehelfe nach einem Unfall
- Knochenbruchpauschale
- Bezahlung von Rettung und Transport nach einem Unfall
Bitte beachten Sie:
Nicht versichert sind zum Beispiel Unfälle
- Wenn Sie Luftfahrtgeräte benutzen, mit dem Fallschirm abspringen oder Luftfahrzeuge mit Spezialaufgaben benutzen.
- Wenn Sie bei Autorennen, Rallyes oder anderen Motorsport-Wettbewerben mitmachen – auch nicht beim Training dafür.
- Wenn Sie auf Rennstrecken und Motocross-Strecken fahren.
- Wenn Sie an einem Wettbewerb auf hohem Niveau beim Wintersport teilnehmen. Auch das Training dafür zählt dazu.
- Wenn Sie eine gerichtlich strafbare Handlung versuchen oder begehen.
- Wenn diese in Zusammenhang mit Kriegsereignissen stehen.
- Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an inneren Unruhen entstehen.
- Die durch Einwirkung von Nuklear-, chemischen oder biologischen Waffen entstehen.
- Nicht versichert sind zum Beispiel Unfälle wenn Sie alkoholisiert sind.
- Nicht versichert sind Unfälle infolge von Suchtgift- oder Medikamentenmissbrauch.
2. Was kostet eine Unfallversicherung?
Im Versicherungsvertrag steht, wie viel Sie für die Versicherung zahlen müssen. Den Preis nennt man Prämie. Die Prämie kann sich ändern.
Die Regeln dafür stehen in den Vertragsdokumenten.
Sie zahlen Ihre Prämie wie mit uns ausgemacht (jährlich oder monatlich, mittels Bankeinzug).
Damit Sie Versicherungsschutz haben, müssen Sie die Prämie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
Die Höhe der Prämie hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das sind zum Beispiel: die Versicherungssumme, der Wohnort, der Beruf und das Sport- und Freizeitrisiko.
3. Was ist im Schadenfall zu tun?
Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich. Unsere Schadenabteilung prüft dann ob Deckung besteht oder nicht. Dazu schauen wir in den Versicherungsvertrag und die gültigen Versicherungsbedingungen. Nicht alle Verträge haben die gleichen Leistungsbausteine versichert. Das ist sehr individuell und kann bei Vertragsabschluss von Ihnen gewählt werden.
Die Schadenabteilung informiert Sie über die weitere Vorgehensweise.
4. Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Kund:in?
Als Kund:in haben Sie Rechte und Pflichten. Welche das sind, können Sie hier nachlesen.
5. Wann beginnt und wann endet die Unfallversicherung?
- Wann beginnt die Versicherung?
Die Versicherung gilt erst ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Den vereinbarten Versicherungsbeginn und die Dauer finden Sie in Ihrem Vertrag.
- Wie können Sie die Versicherung beenden?
Kurz nach Abschluss können Sie vom Versicherungsvertrag zurücktreten. Die Frist dafür steht in Ihrem Vertrag. Sie beginnt, wenn Sie Ihren Vertrag (die Polizze) erhalten. Wenn Sie zurücktreten, erlischt die Versicherung.
Sie können die Versicherung auch kündigen. Wann Sie die Versicherung kündigen können, steht in den Bedingungen zu Ihrem Vertrag. Die Kündigung muss „in geschriebener Form“, also mit E-Mail oder Brief, erfolgen. Das ist meist erst nach einer gewissen Zeit und zu einem bestimmten Zeitpunkt möglich.
Funktionsbeschreibung RV-Kreditkartenversicherung
Bitte beachten Sie: Dieses Dokument dient nur zur Information. Rechtlich gilt, was in dem Versicherungsvertrag, den Sie mit uns abschließen, und den dazugehörigen Unterlagen steht.
1. Was ist die Kreditkartenversicherung?
Die Kreditkartenversicherung ist eine Reiseversicherung. Sie sichert Sie finanziell ab. Zum Beispiel wenn Sie vor oder während der Reise krank werden, einen Unfall haben oder das Gepäck verloren geht.
Welche Deckungen gibt es?
- Reisegepäck-Versicherung: Wir übernehmen die Kosten für das private Reisegepäck bei Diebstahl, Raub oder Beschädigung.
- Behandlungskostenversicherung (bei Erkrankung oder Unfall im Ausland): Wir übernehmen die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen, wenn Sie im Ausland krank werden. Der Krankentransport ins nächstgelegene Krankenhaus wird auch übernommen, wenn er medizinisch notwendig ist.
- Reise-Unfallversicherung: Sie sind bei schweren Unfallfolgen abgesichert, wenn Sie auf Ihrer Reise einen Unfall haben (z.b. Dauerinvalidität).
- Privathaftpflicht-Versicherung: Die Reise-Privathaftpflicht-Versicherung schützt Sie auf Reisen, wenn Sie anderen Personen schuldhaft Personen-, Sach- oder abgeleitete Vermögensschäden zufügen.
- Reisestornoversicherung (mit Reiseabbruch): Wir übernehmen die Kosten, wenn Sie die Reise aus bestimmten Gründen nicht antreten können oder abbrechen müssen. Wir übernehmen die vertraglich geschuldeten Kosten bis zur vereinbarten Höhe.
- Beraubungs-Schutz (nur bei Platinum Kreditkarten): Versichert ist Bargeld, das am Geldautomaten oder in der Bank mit der Kreditkarte abgehoben wurde. Versicherungsschutz besteht, wenn es innerhalb von 2 Stunden nach der Abhebung geraubt wird.
- Einkaufsschutz (nur bei Platinum Kreditkarten): Versichert sind Sachen, die mit der Kreditkarte bezahlt wurden und einen Wert von mehr als 75 Euro haben.
Bitte beachten Sie:
Nicht versichert sind zum Beispiel
- In der Reisegepäckversicherung:
- Schäden durch Vergessen, Verlieren, falsche Aufbewahrung von Sachen
- In der Reise-Unfallversicherung:
- Unfälle durch Benützung von Luftfahrzeugen oder Fallschirmen
- Unfälle von Ehe-/Lebenspartnern im gemeinsamen Haushalt und von minderjährigen Kindern in der Kreditkarte Gold
- In der Behandlungskostenversicherung:
- Heilbehandlungen, die bereits vor Versicherungsbeginn begonnen haben.
- Heilbehandlungen infolge übermäßigem Alkoholgenuss sowie Missbrauch von Suchtgiften und Medikamenten
- Heilbehandlungen von Ehe-/Lebenspartnern im gemeinsamen Haushalt und von minderjährigen Kindern (bei der Kreditkarte Gold)
- In der Privathaftpflichtversicherung:
- Schäden, die durch das Halten und die Benutzung von Kraftfahrzeugen mit Kennzeichen entstehen
- In der Reisestornoversicherung:
- Schäden, wenn das Ereignis (zum Beispiel eine Krankheit) bei Abschluss der Versicherung schon vorhanden war
2. Was ist bei der Kreditkartenversicherung gedeckt?
Wir prüfen zuerst immer alle Schäden und können dann informieren, ob Deckung besteht oder nicht. Schäden werden nur bis zu einer bestimmten Geldsumme bezahlt. Wir zahlen höchstens bis zu dem Betrag, den Sie in Ihrem Vertrag vereinbart haben.
Schäden sind nur dann versichert, wenn sie durch ein versichertes Ereignis eintreten.
Wir ersetzen Ihren Schaden zum Beispiel:
- In der Reisegepäckversicherung: wenn Ihr Gepäck von der Fluglinie verspätet ausgeliefert wird, und Sie Dinge für Ihren persönlichen Bedarf als Ersatz kaufen müssen, zahlen wir diese Kosten.
- In der Unfallversicherung: bei Unfalltod oder bei dauernder Invalidität zahlen wir die Geldsumme, die in den Bedingungen steht. Wir zahlen auch die Bergungskosten nach einem Unfall.
- In der Behandlungskostenversicherung: wir zahlen die Behandlungskosten, wenn Sie am Urlaubsort einen Unfall haben oder krank werden, und zum Arzt müssen.
- In der Privathaftpflichtversicherung: wir zahlen die Kosten, wenn Sie einer anderen Person einen Schaden zugefügt haben und Schadenersatz leisten müssen.
- In der Reisestornoversicherung: wir zahlen die Stornokosten, wenn Sie die Reise nicht antreten können, weil Sie krank geworden sind
3. Was sind die Kosten einer Kreditkartenversicherung?
Den Preis für die Versicherung nennt man Prämie. Sie bezahlen die Prämie immer gemeinsam mit den Kosten für die Kreditkarte. Damit Sie etwas ersetzt erhalten, müssen Sie die Prämie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
4. Was ist im Schadenfall zu tun?
Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich. Die zuständige Abteilung prüft dann, ob Deckung besteht oder nicht. Dazu schauen sie in den Versicherungsvertrag und die gültigen Versicherungsbedingungen. Nicht alle Verträge haben den gleichen Leistungsumfang.
Schäden sind nur dann versichert, wenn sie durch ein versichertes Ereignis eintreten.
5. Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Kund:in?
Als Kund:in haben Sie Rechte und Pflichten. Welche das sind, können Sie in den Versicherungsbedingungen nachlesen. Sie müssen uns alle Informationen und Unterlagen geben. Wenn wir Fragen haben, müssen Sie uns ehrlich antworten. Sie müssen den Schaden möglichst klein halten.
Sie müssen mit der Versicherung gut zusammenarbeiten und die Regeln beachten, sonst können Sie den Versicherungsschutz verlieren.
6. Wann beginnt und wann endet die Kreditkartenversicherung?
- Wann beginnt die Versicherung?
Der Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie als Kreditkarteninhaber die Karte erhalten.
Sie müssen einmal in den letzten zwei Monaten vor Eintritt Ihres Schadens mit Ihrer Kreditkarte bezahlt oder Geld behoben haben.
- Wann endet die Versicherung?
Der Versicherungsschutz endet, wenn die Kreditkarte nicht mehr gültig ist (Ablauf der Dauer, Kündigung der Kreditkarte). Oder wenn der Kreditkarteninhaber verstirbt.
Wenn Sie Fragen zur Kreditkartenversicherung haben, dann kontaktieren Sie bitte Ihren Berater.
Glossar
Begriff | Erklärung |
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Amateursportler | Personen, die ihren Sport nicht nur als Freizeit-Aktivität betreiben, haben eine Lizenz. Diese Lizenz kommt von einer Dachorganisation. Sie dürfen an organisierten Wettbewerben, Turnieren oder ähnlichen Veranstaltungen ab Landeswettbewerben teilnehmen. |
Abenteuersport | Sportarten, die sehr gefährlich sind, zum Beispiel:
|
Antrag | Mit einem Antrag möchte man etwas erreichen oder bekommen. Einen Antrag stellt man meistens bei einem Amt, wenn man eine Leistung bekommen möchte. Oft muss man dafür ein Formular ausfüllen. Manchmal braucht man auch bestimmte Unterlagen. |
Arbeitsunfall | Das sind Verletzungen oder körperliche Schäden, die bei der Arbeit oder Ausbildung passieren. Darunter fallen auch: Unfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeit oder Ausbildung Unfälle auf dem Weg zum:zur Ärzt:in. |
Barrierefreiheit | Barrierefreiheit bedeutet, dass jeder Mensch etwas ohne Probleme nutzen kann. Das Internet ist zum Beispiel barrierefrei, wenn alle Menschen gut zu Informationen kommen und die Informationen verstehen. Ein Gebäude ist zum Beispiel barrierefrei, wenn Menschen im Rollstuhl selbstständig hineinkönnen. |
Bezugsrecht | Es gibt unterschiedliche Bezugsrechte. Es regelt jeweils wer nach welchen Vorfällen Geld bekommt. In der Unfallversicherung zum Beispiel nach einem Unfalltod. |
Dauerinvalidität | Verletzungen am Körper können manchmal nicht ganz heilen. Diese Verletzungen sind dauerhaft und bringen Einschränkungen mit sich. Dauerinvalidität wird durch ein medizinisches Gutachten bestimmt. Zur Feststellung wird die Gliedertaxe verwendet. |
Direktleistung | Das ist eine schnelle Zahlung nach einem Unfall bei bestimmten Verletzungen. |
Einkommen | Als Einkommen bezeichnet man das Geld, das ein Mensch regelmäßig bekommt. Zum Einkommen gehören zum Beispiel Gehalt, Lohn, Beihilfen, Pensionen und Alimente. |
Freizeitsportler | Das sind Personen, die ihren Sport nicht als Profi und auch nicht als Amateur ausüben. |
Freizeitunfall | Das sind Verletzungen oder körperliche Schäden, die in der Freizeit passieren. Das sind zum Beispiel: Sportunfälle oder Unfälle im Urlaub. |
Gliedertaxe | Die Gliedertaxe ist eine Liste in der Unfallversicherung. Diese Liste zeigt welchen Prozentsatz man von der Versicherungssumme bekommt, wenn man ein Körperteil verliert oder nicht mehr benutzen kann. |
Hobbysport | Das sind Sportarten, die man nur in der Freizeit macht. Man nimmt nicht an Wettkämpfen teil oder nur an kleinen Wettkämpfen, die keine Landesmeisterschaft sind. |
Invaliditätsgrad | Der Invaliditätsgrad gibt an, wie stark Sie durch einen Unfall dauerhaft verletzt sind. Bei einem hohen Invaliditätsgrad leistet die private Unfallversicherung mehr. |
Kapitalleistung | Dabei handelt es sich um ärztliche Behandlungen die notwendig sind. Diese werden gemacht, um das äußere Erscheinungsbild nach einem Unfall zu korrigieren. |
Hobbysport | Das sind Sportarten, die man nur in der Freizeit macht. Man nimmt nicht an Wettkämpfen teil oder nur an kleinen Wettkämpfen, die keine Landesmeisterschaft sind. |
Invaliditätsgrad | Der Invaliditätsgrad gibt an, wie stark Sie durch einen Unfall dauerhaft verletzt sind. Bei einem hohen Invaliditätsgrad leistet die private Unfallversicherung mehr. |
Notfallpaket | Das Raiffeisen Notfallpaket bietet Ihnen schnelle Hilfe für Kosten zur Behandlung und Rückholung im In- und Ausland nach einem Unfall. |
Polizze | Als Polizze wird der Versicherungsschein bezeichnet, also die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer:in. |
Profisportler | Das sind Personen, die beruflich einen Sport ausüben. Das sind auch Personen, die ihren Lebensunterhalt überwiegend aus dem Sport verdienen. |
Sofortleistung | Siehe Direktleistung |
Unfall | In der Unfallversicherung spricht man von einem Unfall, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Eine Krankheit oder auch ein körperlicher Schaden durch zum Beispiel Abnutzungen ist dagegen kein Unfall. |
Unfall- und Heilkosten | Darunter fallen alle Kosten, die notwendig sein können, um die Folgen eines Unfalls zu beheben. Zum Beispiel Kosten für Physiotherapie, ärztlich verordnete Hilfsmittel und Heilbehandlungen, Zahnersatz oder kosmetische Operationen. Auch Kosten für die Rettung, Suche und Bergung einer verunfallten Person zählen dazu. |
Unfallrente | Ist ein regelmäßiger Geldbetrag, der ab einem bestimmten Invaliditätsgrad gezahlt wird. Es ist eine finanzielle Unterstützung, die Sie aus der privaten Unfallversicherung bekommen, wenn sie aufgrund eines Unfalls dauerhaft beeinträchtigt sind. |
Unfallsoforthilfe | Siehe Soforthilfe |
Unfalltod | Ist der Tod einer Person, der durch ein unvorhersehbares Ereignis – wie zum Beispiel einen Autounfall, einen Sturz oder eine Explosion – verursacht wurde. |