Informationen über die Konformität nach dem Barrierefreiheitsgesetz (Barrierefreiheitserklärung)
Bitte beachten Sie:
Dieses Dokument dient nur zur Information. Verbindlich ist nur das, was in Ihrem Vertrag und in den Unterlagen dazu steht.
Alle Menschen sollen Produkte und Dienstleistungen ohne Einschränkungen nutzen können, zum Beispiel über das Internet und die Angebote dort. Man nennt das „barrierefreie Nutzung“. Die Regeln dafür stehen in einem Gesetz. Das Gesetz heißt Barrierefreiheitsgesetz.
Wir bieten Versicherungen an. Hier möchten wir Ihnen einfach erklären, was eine Versicherung ist und wie sie funktioniert. Dabei beschreiben wir hier nur die wichtigsten Eigenschaften und Funktionsweisen (siehe unten Punkt A) Wenn es notwendig ist, verwenden wir bestimmte Fachbegriffe. Wir erklären dann diese Begriffe.
Es gibt viele verschiedene Arten von Versicherungen, zum Beispiel für das Auto- und den Haushalt oder gegen Unfälle.
Einige Versicherungen bieten wir im Internet an. Man nennt das „elektronischer Geschäftsverkehr“. Am Ende dieses Dokuments erklären wir Ihnen, wie wir die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, um eine barrierefreie Nutzung möglich zu machen (siehe unten Punkt B).
Wenn Sie Informationen zu bestimmten Arten von Versicherungen, die wir online anbieten, haben möchten, schauen Sie bitte in die entsprechenden Erklärungen:
A. Allgemeine Informationen zu Versicherungen
B. Beschreibung wie die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt werden
Erklärungstabelle
Die Informationen werden über mehr als einen sensorischen Kanal bereitgestellt. | Die Informationen werden über folgende sensorische Kanäle bereitgestellt
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Die Informationen werden in verständlicher Weise dargestellt. |
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Die Informationen werden den Nutzern und Nutzerinnen auf eine Weise dargestellt, die sie wahrnehmen können. | Informationen werden auf mindestens 2 Arten gezeigt.
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Der Informationsinhalt wird in Textformaten zur Verfügung gestellt, die sich zum Generieren alternativer assistiver Formate eignen, die von Nutzern in unterschiedlicher Form dargestellt werden und über mehr als einen sensorischen Kanal wahrgenommen werden können. |
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Die Informationen werden in einer Schriftart mit angemessener Schriftgröße und geeigneter Schriftform unter Berücksichtigung der vorhersehbaren Nutzungsbedingungen und mit ausreichendem Kontrast sowie anpassbarem Abstand zwischen den Buchstaben, Zeilen und Absätzen dargestellt. |
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Es wird eine alternative Darstellung des Inhalts angeboten, wenn Elemente mit Nicht-Text-Inhalten enthalten sind. |
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Die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen digitalen Informationen werden auf kohärente und angemessene Weise bereitgestellt, indem sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden. |
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Das Gesetz hat bestimmte Anforderungen. Diese Anforderungen gelten nicht für alles. Folgende Dinge sind nicht dabei.
- Jene Teile der Homepage, Portale und Apps, die nicht zum elektronischen Verkaufsprozess oder für Vertragsänderungen genutzt werden können
- Werbung und allgemeine Produktinformationen
- Die eigentlichen Vertragsdokumente (Polizze, Antrag, Versicherungsbedingungen)
- Dokumente zur Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten. Beispiele: IPIDs, LIPIDs, Datenschutzhinweise
- Weitere Dokumente, die nicht die wesentlichen Vertragsinhalte regeln. Zum Beispiel: Leistungsüberblick Unfallversicherung, Leistungsübersicht zum Notfallpaket, Leistungsüberblick zur Dauerinvalidiät.
- Digitale Abläufe bei der Schadenmeldung und -regulierung.
- digitale Dienstleistungen, die nicht direkt beim Vertragsabschluss erbracht werden.
- Assistenzleistungen (zum Beispiel Unwetterwarnung)