Informationen über die Konformität nach dem Barrierefreiheitsgesetz (Barrierefreiheitserklärung)

Bitte beachten Sie:
Dieses Dokument dient nur zur Information. Verbindlich ist nur das, was in Ihrem Vertrag und in den Unterlagen dazu steht.

Alle Menschen sollen Produkte und Dienstleistungen ohne Einschränkungen nutzen können, zum Beispiel über das Internet und die Angebote dort. Man nennt das „barrierefreie Nutzung“. Die Regeln dafür stehen in einem Gesetz. Das Gesetz heißt Barrierefreiheitsgesetz.

Wir bieten Versicherungen an. Hier möchten wir Ihnen einfach erklären, was eine Versicherung ist und wie sie funktioniert. Dabei beschreiben wir hier nur die wichtigsten Eigenschaften und Funktionsweisen (siehe unten Punkt A) Wenn es notwendig ist, verwenden wir bestimmte Fachbegriffe. Wir erklären dann diese Begriffe.

Es gibt viele verschiedene Arten von Versicherungen, zum Beispiel für das Auto- und den Haushalt oder gegen Unfälle.

Einige Versicherungen bieten wir im Internet an. Man nennt das „elektronischer Geschäftsverkehr“. Am Ende dieses Dokuments erklären wir Ihnen, wie wir die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, um eine barrierefreie Nutzung möglich zu machen (siehe unten Punkt B).

Wenn Sie Informationen zu bestimmten Arten von Versicherungen, die wir online anbieten, haben möchten, schauen Sie bitte in die entsprechenden Erklärungen:

A. Allgemeine Informationen zu Versicherungen

Wie funktioniert Versicherung im Allgemeinen?

Versicherung funktioniert, indem viele Menschen einen kleinen Geldbetrag in eine gemeinsame Kasse einzahlen. Diese wird von einem Versicherer verwaltet. Wenn eine versicherte Person einen Schaden erleidet, wird dieser Schaden vom Versicherer gezahlt. Dieses Prinzip heißt Solidarprinzip. 

Was ist eine Versicherung?

Eine Versicherung schützt Sie vor finanziellen Verlusten nach Ereignissen, die man nicht vorhersehen kann. Ein unvorhergesehenes Ereignis kann etwa ein Autounfall sein. Solche Ereignisse können Kosten verursachen, also einen Schaden. Normalerweise müssten Sie den Schaden selbst bezahlen. Wenn Sie versichert sind, ersetzen wir den Schaden maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme.

Wer sind wir (Versicherer)?

UNIQA Österreich Versicherungen AG
Untere Donaustraße 21
A-1029 Wien

Sie möchten eine Versicherung bei uns haben?

Dann können Sie einen Versicherungsvertrag abschließen. Im Versicherungsvertrag steht zum Beispiel, für wen die Versicherung ist, wofür die Versicherung ist und wieviel die Versicherung kostet.

Wir müssen Ihnen vor Vertragsabschluss rechtzeitig einige Informationen geben. Welche Informationen das genau sind, kommt auf die Art der Versicherung an. Darunter fallen zum Beispiel unser Name und unsere Adresse, die Dauer des Versicherungsvertrages und der Preis. Der Preis wird auch Prämie genannt.

Für einen Versicherungsvertrag brauchen wir auch einige Angaben von Ihnen. Neben persönlichen Angaben, wie Name und Adresse, müssen wir auch wissen, was Sie versichern wollen. Alle Ihre Angaben müssen vollständig und richtig sein. Diese Angaben teilen Sie uns in der Regel in einem Antrag mit. Wir haben sechs Wochen Zeit Ihren Antrag anzunehmen. In dieser Zeit prüfen wir Ihren Antrag. Wenn mit Ihrem Antrag alles passt, dann stellen wir die Urkunde über den Versicherungsvertrag aus. Zu dieser Urkunde sagt man auch „Polizze“. 

Welche Dokumente gehören zum Versicherungsvertrag?

Zum Versicherungs-Vertrag gehören diese Dokumente:

  • Antrag
  • Polizze
  • Versicherungs-Bedingungen
  • weitere Unterlagen

In den Dokumenten steht, welche Rechte und Pflichten Sie haben.

Wieviel müssen Sie für die Versicherung zahlen?

In den Dokumenten steht, wie viel Sie für die Versicherung bezahlen müssen. Diese Zahlung nennt man Prämie. Während der Dauer der Versicherung kann sich die Prämie ändern. Die Regeln dafür stehen im Versicherungsvertrag.  Sie zahlen wie mit uns ausgemacht (zum Beispiel jährlich oder monatlich, mittels Überweisung oder Bankeinzug).  Damit Sie abgesichert sind, müssen Sie die Prämie rechtzeitig und vollständig bezahlen.

Wann beginnt die Versicherung?

Die Versicherung gilt erst ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Den vereinbarten Versicherungsbeginn und die Dauer finden Sie in Ihrem Vertrag.

Wie können Sie die Versicherung beenden?

Sie können von der Versicherung zurücktreten. Die Frist dafür steht in Ihrem Vertrag. Sie beginnt, wenn Sie die Polizze erhalten. Wenn Sie zurücktreten, erlischt die Versicherung.

Sie können die Versicherung auch kündigen. Wann und warum Sie die Versicherung kündigen können, steht in Ihrem Vertrag. Die Kündigung muss „in geschriebener Form“, also mit E-Mail oder Brief erfolgen. Das ist meist erst nach einer gewissen Zeit und zu einem bestimmten Zeitpunkt möglich. 

Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Versicherungsnehmer:in?

Sie schließen eine Versicherung ab und haben damit bestimmte Rechte und Pflichten. Diese stehen im Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) und in den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).

Ihre Pflichten sind zum Beispiel:

  • Sie müssen beim Antrag alle Fragen ehrlich beantworten – zum Beispiel zu Ihrer Gesundheit bei einer Krankenversicherung. Wenn Sie etwas Wichtiges verschweigen, kann die Versicherung im Schadensfall die Zahlung verweigern.
  • Sie müssen die Prämie pünktlich zahlen. Wenn Sie das nicht tun, kann die Versicherung den Vertrag kündigen.
  • Wenn ein Schaden passiert (zum Beispiel ein Unfall oder ein Wasserschaden), müssen Sie ihn sofort melden. Sie müssen auch helfen, den Schaden aufzuklären – zum Beispiel durch Fotos oder Rechnungen.
  • Sie müssen auch alles tun, um den Schaden so klein wie möglich zu halten. Wenn Sie zum Beispiel einen Rohrbruch haben, müssen Sie das Wasser abdrehen

B. Beschreibung wie die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt werden

Allgemeine Erklärung

Versicherungen sind komplexe Dienstleistungen; wir versuchen Ihnen die Inhalte einfach zu erklären. Die Versicherungen, die wir online anbieten, können Sie barrierefrei abschließen. Die Regeln dafür stehen im Barrierefreiheitsgesetz.

Wir wollen unsere Online-Anwendungen barrierefrei machen. Das Barrierefreiheits-Gesetz in der geltenden Fassung hilft uns dabei.
Es setzt die EU-Richtlinie 2019/882 um (Amtsblatt L151/70 vom 7.6.2019).
Die Richtlinie sagt, wie Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein sollen.

Die Online-Anwendungen passen zu WCAG 2.2. Stufe AA.
Web Content Accessibility Guidelines (kurz WCAG) sind Richtlinien für die Zugänglichkeit von Webseiten. Diese Regeln helfen, Webseiten für alle Menschen zugänglich zu machen.

 

Dabei gilt insbesondere:

Erklärungstabelle

Die Informationen werden über mehr als einen sensorischen Kanal bereitgestellt. Die Informationen werden über folgende sensorische Kanäle bereitgestellt
  • Ein Computer mit Bildschirm-Vorleser  (Screenreader) liest Informationen vor.
  • Der:die Kundenberater:in liest Informationen auf Papier vor.
Die Informationen werden in verständlicher Weise dargestellt.
  • Die Informationen sind in einfacher Sprache geschrieben.
  • Die Struktur ist klar.
  • Fachwörter und Abkürzungen werden erklärt.
  • Das passiert direkt im Text oder in einem Glossar.
Die Informationen werden den Nutzern und Nutzerinnen auf eine Weise dargestellt, die sie wahrnehmen können. Informationen werden auf mindestens 2 Arten gezeigt.
  • Videos haben Untertitel.
    Texte werden mit einem Bildschirm-Leser unterstützt.
  • Informationen haben große Schrift und guten Kontrast.
    Man kann die Größe ändern.
Der Informationsinhalt wird in Textformaten zur Verfügung gestellt, die sich zum Generieren alternativer assistiver Formate eignen, die von Nutzern in unterschiedlicher Form dargestellt werden und über mehr als einen sensorischen Kanal wahrgenommen werden können.
  • Informationen gibt es als Text. Man kann den Text lesen oder mit Hilfs-Systemen wahrnehmen. Man kann den Text auf dem Computer-Bildschirm sehen.
  • Ein Screenreader kann den Text vorlesen.
  • Ein Braille-Drucker kann den Text drucken. Eine Braille-Zeile kann den Text fühlbar machen.
    Eine Braille-Zeile ist ein Gerät, das Texte in Braille-Schrift (Schrift für blinde Menschen) anzeigt.
Die Informationen werden in einer Schriftart mit angemessener Schriftgröße und geeigneter Schriftform unter Berücksichtigung der vorhersehbaren Nutzungsbedingungen und mit ausreichendem Kontrast sowie anpassbarem Abstand zwischen den Buchstaben, Zeilen und Absätzen dargestellt.
  • Der Text hat eine gut lesbare Schriftgröße.
  • Der Text hat eine gut lesbare Schriftart und genug Kontrast.
  • Man kann den Abstand zwischen den Buchstaben, den Zeilen und den Absätzen ändern. 
Es wird eine alternative Darstellung des Inhalts angeboten, wenn Elemente mit Nicht-Text-Inhalten enthalten sind.
  • Bilder und Grafiken haben klare Text-Alternativen.
  • Schaubilder (informative Grafiken) haben eine Textbeschreibung.
  • Die wichtigsten Teile und Vorgänge stehen in der Beschreibung.
Die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen digitalen Informationen werden auf kohärente und angemessene Weise bereitgestellt, indem sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden.
  • Die für die Dienstleistung erforderlichen digitalen Informationen sind für alle barrierefrei zugänglich.
  • Wir folgen der Richtlinie WCAG 2.2. Das ist die Regel für barrierefreie Web-Inhalte. Wir erfüllen die Stufe AA.

Das Gesetz hat bestimmte Anforderungen. Diese Anforderungen gelten nicht für alles. Folgende Dinge sind nicht dabei.

  • Jene Teile der Homepage, Portale und Apps, die nicht zum elektronischen Verkaufsprozess oder für Vertragsänderungen genutzt werden können
  • Werbung und allgemeine Produktinformationen
  • Die eigentlichen Vertragsdokumente (Polizze, Antrag, Versicherungsbedingungen)
  • Dokumente zur Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten. Beispiele: IPIDs, LIPIDs, Datenschutzhinweise
  • Weitere Dokumente, die nicht die wesentlichen Vertragsinhalte regeln. Zum Beispiel:  Leistungsüberblick Unfallversicherung, Leistungsübersicht zum Notfallpaket, Leistungsüberblick zur Dauerinvalidiät.
  • Digitale Abläufe bei der Schadenmeldung und -regulierung.
  • digitale Dienstleistungen, die nicht direkt beim Vertragsabschluss erbracht werden.
  • Assistenzleistungen (zum Beispiel Unwetterwarnung)

Wann wurde die Erklärung und die Beschwerdemöglichkeit erstellt?

Wir haben diese Erklärung am 24.06.2025 aktualisiert.

 

Die Barrierefreiheit dieser Website wurde extern überprüft, und zwar von:

Firma My Ability – Audit zu Mein ELBA Online Neuabschluss Unfallversicherung und Online Einschluss Notfallpaket zur Unfallversicherung.

 

Wir verbessern unsere Onlineanwendungen immer weiter.
Die Bedienung und Zugänglichkeit sind uns wichtig.
Wenn etwas nicht gut funktioniert oder Sie etwas nicht verstehen, melden Sie sich bei uns.

UNIQA Österreich Versicherungen AG
Untere Donaustraße 21
A-1029 Wien

 

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und uns dann bei Ihnen melden.