Meine geförderte Lebenspension: Garantiert vorsorgen
Sie haben sich für Meine geförderte Lebenspension von Raiffeisen entschieden? Damit schaffen Sie ein Sicherheitspolster für Ihren Ruhestand. Ihr Mehrwert: Sie profitieren von der staatlichen Förderung und der Kapitalgarantie. Zudem können Sie lukrative Steuervorteile nutzen.
Über Meine geförderte Lebenspension
Sie freuen sich schon auf den Ruhestand? Meine geförderte Lebenspension von Raiffeisen Versicherung stellt dafür ein bequemes Polster bereit. Mit dieser prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge sind Ihnen folgende Vorteile sicher: die staatliche Förderung, Steuervorteile (bei widmungsgemäßer Verwendung als Pension) sowie die Garantie auf Ihr Kapital.
Nach Ablauf des vereinbarten Garantiestichtags können Sie eine einkommenssteuerfreie, monatliche Pension auf Lebenszeit erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass Sie mindestens 40 Jahre alt sind. Optional können Sie Ihr angespartes Kapital auszahlen lassen, allerdings stehen Ihnen dann nicht alle Vorteile bei staatlicher Prämie und Steuern offen. Mit dem Abschluss einer Ablebensversicherung sichern Sie Ihre Familie zusätzlich ab.
Ihre Vorteile mit Meine geförderte Lebenspension
- Staatliche Förderung
Die staatliche Prämie ist für das Jahr 2025 mit 4,25% festgesetzt und beträgt voraussichtlich maximal 150,99 €.
Der jährliche Höchstbeitrag beläuft sich voraussichtlich auf 3.552,66 €. Informationen zur Zuzahlung
- Erweiterte Kapitalgarantie
Zusätzlich zu den eingezahlten Prämien und der staatlichen Förderung bieten wir Ihnen Gewinne sowie eine stichtagsbezogene Höchststandgarantie. Das heißt: Sie erhalten einen bestimmten Prozentsatz des zum Stichtag erreichten Kurs-Höchststands.
- Lebenslange Pension
Sie genießen eine lebenslange, steuerfreie Zusatzpension auf Basis der vertraglich garantierten, gültigen Sterbetafeln. Damit ist die Pensionshöhe für Sie gesichert – auch bei steigender Lebenserwartung.
- Steuervorteile nützen
Sie sparen die Versicherungssteuer auf Ihre Prämien und die Kapitalertragssteuer (KESt) auf Erträge. Bei laufender Pensionszahlung fallen weder Substanzgewinn- oder Vermögenszuwachssteuer noch Einkommensteuer an.
- Flexible Einzahlung
Monatlich, quartalsweise oder halbjährlich: Gestalten Sie Ihre Zahlungen nach Bedarf. Sie können die gewählte Form jeweils zur nächsten Hauptfälligkeit Ihres Vertrags ändern. Auch Zuzahlungen zwischendurch sind bis zum Höchstbetrag möglich.
So können Sie Ihr Kapital verwenden
Schon zum ersten Garantiestichtag – nach zehn oder 15 vollendeten Kalenderjahren (je nach Vertrag) – können Sie über Ihr garantiertes Kapital verfügen. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen offen:
- Erträge weiter veranlagen
Sie veranlagen Ihr Kapital weiter in Meine geförderte Lebenspension und profitieren von der staatlichen Prämie und Steuervorteilen. Der nächste Garantiestichtag ist in zehn Jahren.
- Übertrag in eine Zusatzversicherung
Sie übertragen Ihr Kapital in eine klassische Pensionsversicherung mit garantierter Verzinsung in der Aufschubphase – das ist der Zeitraum vom Abschluss bis zum Beginn der Pensionsauszahlung (nach § 108b EstG). Ab dem 40. Geburtstag steht Ihnen auch eine sofort beginnende, lebenslange Rente offen.
- „Bridging Rente“
Sie sind mindestens 50 und wollen die Phase bis zur gesetzlichen Altersrente überbrücken? Mit der „Bridging Rente“ bekommen Sie Ihr Kapital in Form einer zeitlich begrenzten, steuerfreien Pension über mindestens 36 Monate ausbezahlt.
- Teilbehebung und Kapitalauszahlung
Entscheiden Sie sich statt der monatlichen Pension für eine Kapitalauszahlung oder Teilbehebungen, müssen Sie die halbe staatliche Prämie zurückzahlen. Die Kapitalerträge werden mit 27,5 Prozent nachversteuert.
Meine geförderte Lebenspension: Aktuelle Wertentwicklungen
Nachstehend finden Sie die Detailinformationen und Kursentwicklungen zu den Fonds im Rahmen von Meine geförderte Lebenspension.
Fonds der Tranche 1 (Versicherungsbeginn 2010 und 2014)
Fonds der Folgetranchen (Weiterveranlagungsfonds nach dem 1. Garantiestichtag)
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