Mein Kind hat einen Unfall-wer zahlt?

Wer Kinder hat, weiß: Ein Unfall ist rasch passiert. Doch wer kommt für die Kosten auf? Was decken die gesetzlichen Versicherungen ab – und wann macht eine private Unfallversicherung Sinn? Wir haben die Antworten.

Laufen, klettern, schaukeln, balancieren – Kinder sind voller Energie und wollen die Welt entdecken. Eine kurze Ablenkung und schon ist etwas passiert. Als Elternteil fragt man sich: Wie kann ich mein Kind optimal absichern? Lesen Sie hier, worauf es ankommt.

Quelle: Kuratorium für Verkehrssicherheit

Über 122.000 Kinderunfälle

ereignen sich jedes Jahr in Österreich. 

Alle vier Minuten

verunglückt ein Kind in Österreich. 

3/4 der Kinderunfälle

passieren in der Wohnung und dem Wohnumfeld. 

Was ist, wenn sich mein Kind am Spielplatz schwer verletzt? 

Ein Beispiel aus der Praxis: Die vierjährige Julia fährt mit ihrem Bruder um die Wette und stürzt mit ihrem Rad auf die Kante eines Sandkastens. Die Folge ist ein komplizierter Knochenbruch. Wer übernimmt die Kosten für die Folgen eines solchen Freizeitunfalls? In Österreich sind Kinder mit ihren Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert. Diese kommt jedoch nur für die unmittelbaren Behandlungskosten auf, nicht für Folgeschäden.

Da Julia noch keinen Kindergarten und keine Schule besucht, fällt sie nicht in die gesetzliche Unfallversicherung. Doch diese würde in einem solchen Fall auch gar nicht helfen: Sie schützt Ihr Kind nur bei einem Unfall im Zusammenhang mit Kindergarten oder Schule sowie auf dem Hin- und Rückweg. Freizeitunfälle sind darin nicht umfasst. Alle über die Leistungen der Krankenversicherung hinausgehenden Kosten – etwa für eine Rehabilitation oder für notwendige medizinische Behelfe – müssten Sie daher selbst tragen.

WAS ÜBERNIMMT DIE GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG BEI EINEM FREIZEITUNFALL –UND WELCHE LEISTUNGEN MÜSSTE ICH FÜR MEIN KIND SELBST BEZAHLEN? 

Hat Ihr Kind einen Freizeitunfall, so deckt die gesetzliche Krankenversicherung die unmittelbaren Behandlungskosten ab. Nicht erstattet werden viele weitere anfallende Kosten – zum Beispiel für Arztrechnungen, Medikamente, Physiotherapien oder kosmetische Operationen. Auch Hilfsmittel wie Prothesen, orthopädische Behelfe oder Zahnersatz werden in der Regel nicht übernommen. Doch wer schon einmal selbst einen Unfall hatte, weiß: Gerade die Folgekosten können ins Geld gehen und Familien finanziell schwer belasten.

 

Kind greift zur Steckdose

Welche Leistungen deckt die gesetzliche Unfallversicherung bei Kindern ab? 

Die gesetzliche Unfallversicherung kommt dann zum Tragen, wenn durch einen Unfall in Kindergarten oder Schule oder am Weg in diese Einrichtungen oder nach Hause schwere Folgen für die Gesundheit des Kindes zu erwarten sind. Die Leistungen reichen von der Heilbehandlung bis zur medizinischen Rehabilitation – etwa der Unterbringung in Rehazentren, der Kostenübernahme für Prothesen, orthopädische Hilfsmittel oder Rollstühle oder der Finanzierung von Heilbehelfen. Auch die Versorgung mit unfallbedingtem Zahnersatz gehört dazu. Weiters werden bei dauernder Invalidität und im Todesfall Zahlungen erbracht.

 

In welchen Fällen zahlt die gesetzliche Unfallversicherung für Kinder? 

Die gesetzliche Unfallversicherung gilt ausschließlich für:

  • Kinder im letzten verpflichtenden Kindergartenjahr (wenn der Besuch im Ausmaß von mindestens 16 Wochenstunden erfolgt)
  • Schüler:innen an allgemeinbildenden Pflichtschulen (zum Beispiel Volksschule oder Mittelschule) und höheren Schulen sowie an berufsbildenden Schulen und Akademien

Abgesichert sind nur Unfälle in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Kindergarten oder der Schule. Ihr Kind ist vor Ort in der Betreuungsstätte, aber beispielsweise auch bei Exkursionen, Sport- und Projektwochen geschützt. Versicherungsschutz besteht zudem auf dem Weg zum Kindergarten oder zur Schule und retour. Auch Fahrgemeinschaften sind geschützt. 

Kind nach Fahrradsturz
Ein Bub ist mit dem Roller gestürzt und hat sich das Knie aufgeschürft: Stürze sind die häufigste Unfallursache bei Kindern

Diese Unfälle sind bei Kindern am häufigsten

Auf Platz 1 der Kinderunfälle stehen Stürze. Sobald sich Kinder fortbewegen und aufrichten können, erweitert sich ihr Radius. Vorher Unerreichbares rückt in greifbare Nähe. Dadurch nimmt die Bandbreite an Unfallarten zu: vom Verschlucken von Gegenständen über Vergiftungen und Verätzungen (zum Beispiel mit Reinigungsmitteln), Verbrühungen und Verbrennungen sowie Elektrounfälle bis hin zum Ertrinken. Ab dem Vorschulalter werden Kinder selbständiger, viele sind sportlich aktiv. Die Folge: Sportunfälle nehmen zu, aber auch Unfälle im Verkehr.

Wann macht eine private Unfallversicherung für mein Kind Sinn? 

Kurz gesagt: Immer. Denn ihr Kind ist bei einem Unfall im Haushalt oder in der Freizeit weder durch die gesetzliche Krankenversicherung noch durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Mit einer privaten Unfallversicherung sorgen Sie vor. Sie können auf Basis der Versicherungssumme die Höhe der Prämien frei wählen. Beispiele für Leistungen sind die Übernahme von Bergungskosten, stationären und ambulanten Heilbehandlungen, Arzt- und Apothekenrechnungen, kosmetischen Operationen, Physiotherapien und ähnlichem. Auch die finanzielle Absicherung bei dauernder Invalidität und im Todesfall ist enthalten.

Meine Unfallversicherung von Raiffeisen

Mit Meine Unfallversicherung von Raiffeisen können Sie für den Ernstfall vorsorgen. Für Kinder und Jugendliche sowie Familien gibt es spezielle Tarife. Babys sind bis zum 1. Geburtstag kostenlos bei der Mutter oder dem Vater mitversichert. 

Quellen und weitere Informationen 

  • Kindersicherheitstipps. Informationen des Vereins „Große schützen Kleine“ auf grosse-schuetzen-kleine.at (abgerufen am 22. Juni 2022)
  • Oberste Priorität: Sicherheit – Dossier Kindersicherheit. Herausgegeben vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV): Stand: 2020 (abgerufen am 22. Juni 2022)
  • Unfallversicherung. Information des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.                                   Auf: sozialministerium.at (abgerufen am 22. Juni 2022)