Hinweise zur Berechnung
Die erfolgte Berechnung geht von folgenden Annahmen aus:
Die Pension wird zum angegebenen Pensionsalter, das sich aus den für Sie anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen ergibt, angetreten.
Bis zum Pensionsantritt treten keine Änderungen in den der Berechnung zugrunde liegenden Rahmenbedingungen ein.
Das Ergebnis dieser Hochrechnung stellt nur eine näherungsweise Annahme der zu erwartenden Pension dar. Das von Ihnen angegebene gegenwärtige Monatseinkommen wird dabei unter Heranziehung der bisherigen durchschnittlichen Einkommensentwicklung der österreichischen Bevölkerung rückgerechnet.
Die Überprüfung und Korrektur des rückgerechneten Einkommens (insbesondere hinsichtlich der allfälligen Lehrzeiten, Teilzeitphasen und sonstigen abweichenden Einkommen) ist für die näherungsweise Berechnung ihrer aus der gesetzlichen Pensionsversicherung zu erwartenden Pension von entscheidender Bedeutung. Ohne Überprüfung und Korrektur kann es zu beträchtlichen Verzerrungen der Pensionshöhe kommen, das heißt, die berechnete Pension wäre höher als die tatsächlich zu erwartende.
Der PensionsPlaner
Der PensionsPlaner ist ein neuer Beratungsservice, mit dem Ihnen Ihr Bankberater einen kompletten detaillierten Überblick über Ihre künftige Pension gibt. Er stellt die zu erwartende monatliche Pension Ihrer Wunschpension gegenüber. Unter Berücksichtigung staatlicher, betrieblicher und privater Pensionsbeträge wird die Höhe Ihres Vorsorgebedarfs ermittelt.