Von Weihnachtsmarkt bis Winterwanderung: Sind Sie abgesichert?

2. Türchen

Herzlich willkommen zum 2. Türchen unseres Adventkalenders!

Wussten Sie, dass drei von vier Unfällen in der Freizeit passieren? Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur Arbeitsunfälle und den direkten Arbeitsweg. Für alles andere – vom Sport bis zum Alltag – sind Sie selbst verantwortlich.​

Die Adventszeit bringt Gemütlichkeit – aber auch mehr Aktivitäten: Dekorieren, Backen, Ausflüge im Schnee.​

Arbeitsunfälle sind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert – inklusive Behandlung und Entschädigung.​

Freizeitunfälle hingegen nicht: Schon ein Sturz beim Christbaumaufstellen oder auf dem Weg zum Weihnachtsmarkt kann teuer werden.​

 

Ist eine private Unfallversicherung sinnvoll?