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Meine geförderte Lebenspension

Meine geförderte Lebenspension

Private Pensionsvorsorge mit 9 % staatlicher Prämie (für 2010). Exklusive 3-fach Garantie: Kapitalgarantie, garantierte lebenslange Pension und Garantieverzinsung



Dieses Produkt wird besonders empfohlen für:

 den Aufbau einer privaten Pensionsvorsorge mit staatlicher Förderung.
 Anleger die auf Sicherheit ihres investierten Geldes Wert legen und hohe Flexibilität während der Ansparphase sowie für die Kapitalverwendung wünschen.


Die 3 Garantieleistungen

1. Kapitalgarantie
Die Raiffeisen Versicherung gibt Ihnen Garantie auf das angesparte Kapital samt staatlicher Prämien sowie bereits erwirtschafteter Gewinne bei weiterer Kapitalveranlagung. Sie haben somit die Sicherheit, dass bereits Erreichtes nicht mehr verloren gehen kann.

Mit "Meine geförderte Lebenspension" erhält der Anleger Kapitalgarantie unabhängig von der Art der Verfügung - somit auch bei nicht widmungsgemäßer Verwendung (=Kapitalauszahlung).

Garantie besteht auf:
- einbezahlte Beiträge
- staatlich erstattete Prämien
- und auf bereits erwirtschaftete Erträge!

2. Garantierte Rechnungsgrundlagen für die Pension
Eine Pension wird nach den statistisch jeweils aktuellen Lebenserwartungswerten berechnet. Da die Lebenserwartung bekanntlich stetig steigt, hat dies Auswirkungen auf künftige Pensionsberechnungen (statistisch längere Bezugsdauer ergibt geringere Pensionshöhe). Die Raiffeisen Versicherung garantiert die Berechnung der privaten Zusatzpension auf Basis der Werte bei Vertragsabschluss.

3. Garantieverzinsung
Die Raiffeisen Versicherung gewährt bis zum Zeitpunkt der Pensionszahlung eine Garantieverzinsung von 2,25% jährlich für das in den Pensionstarif übertragene Kapital (Aufschubphase).
Individuelle Verfügungsmöglichkeit
Der Anleger bestimmt, in welcher Form er über sein Kapital verfügen möchte. Die individuelle Abstimmung auf seine persönlichen Ziele ist durch die verschiedenen Verfügungsmöglichkeiten gegeben: Weiterveranlagung oder auch Kapitalauszahlung bzw. Teilbehebungen sind nach Ablauf der Mindestbindefrist möglich. Und bei einer weiteren Besparung erhält der Anleger wiederum die staatliche Prämie gutgeschrieben.
Steuerfreie Kapitalentnahme durch Bridging Rente
Überbrücken Sie die Zeit bis zu Ihrer gesetzlichen Alterspension und bridgen Sie einfach. Mit der Bridging Rente können Sie bei der Einstellung oder Einschränkung der Erwerbstätigkeit (wie z.B. Arbeitslosigkeit, Altersteilzeit, usw.), die Auszahlung Ihres Kapitals genießen. Ihr Vorteil besteht in der vollkommen steuerfreien Auszahlung. Die Bridging Rente basiert auf § 108b EStG. Bei Einstellung oder Einschränkung der Erwerbstätigkeit ab dem 50. Lebensjahr und längstens bis zum Antritt der gesetzlichen Alterspension, kann die Bridging Rente über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren in Anspruch genommen werden (in bestimmten Fällen auch über einen kürzeren Zeitraum).
Optionaler Zusatzbaustein Pensionsrückgewähr
Wenn Sie die Pensionszahlung in Anspruch nehmen, haben Sie die Gewissheit, dass auch im Falle Ihres Ablebens Ihr Vermögen gewahrt bleibt. Sie bestimmen, an welche Person(en) Ihr Kapital weitergegeben wird. Dieser Einschluss braucht erst zu Beginn der Pensionszahlung vereinbart werden.


Ihre Vorteile im Überblick

 3-fache Garantieleistung
- Garantie auf Kapital, Prämien und Ertrag
- Garantie auf Pensionsberechnung bei Vertragsabschluss
- Garantieverzinsung von 2,25% in der Aufschubphase
 Steuerbefreiungen (keine Versicherungs-, Einkommens-, Kapitalertrags- und Spekulationssteuer)
 staatliche Prämie in der Höhe von 9 % für 2010 bei einem Höchstprämienbeitrag 2010 von EUR 2.263,79
 hohe Flexibilität bei der Beitragszahlung
 volle Entscheidungsfreiheit für die weitere Veranlagung
 gute Ertragschancen durch einen Veranlagungsmix aus Aktien und Anleihen
 Hinterbliebenenvorsorge: Lebensgefährte ist einem Ehegatten gleichgestellt


Ihr Berater in der Raiffeisenbank informiert Sie gerne näher!


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