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Versicherungsrechts-Änderungsgesetz 2006, Auszug aus §9 VAG

Versicherungsrechts-Änderungsgesetz 2006, Auszug aus §9 VAG

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Unterschiedliche Prämienberechnung für Frauen und Männer in der Leben- und Unfallversicherung.
(Versicherungsrechts-Änderungsgesetz 2006, VersRÄG 2006 Artikel II Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes)

Bei der Berechnung der Prämiensätze orientiert sich die Raiffeisen Versicherung AG an öffentliche Statistiken, die Unterschiedlichkeiten in Bezug auf Alter und Geschlecht ausweisen.

In der Lebensversicherung werden die jeweilige Österreichischen Sterbetafeln der Statistik Austria sowie die Rechnungsgrundlagen der Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ) herangezogen. In der Unfallversicherung orientiert man sich bei der Berechnung der Prämiensätze an der Freizeit-Unfallstatistik des Kuratoriums für Verkehrssicherheit.

Nähere Informationen und die relevanten Statistiken zu den jeweiligen Versicherungsbereichen sind auf der Homepage des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs (http://www.vvo.at/unisex-richtlinie.html) unter folgendem Link veröffentlicht:

Lebensversicherung: http://www.vvo.at/lebensversicherung/16.html
Unfallversicherung: http://www.vvo.at/unfallversicherung/43.html

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