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Wir empfehlen die Absicherung folgender Risken:
Die Kreditbesicherung an einem Beispiel:
Bei Ableben des Betriebsinhabers wird im Klein- und Mittelbetriebsbereich häufig eine Betriebsliquidation notwendig. Während dieser Zeit fallen möglicherweise nur mehr Resterträge an – die Kosten, insbesondere für Kredite, laufen aber weiter. Besteht eine Versicherung, werden damit die Kredite getilgt und die wesentlichen Lasten für die Hinterbliebenen fallen weg. Die Neuordnung der betrieblichen Verhältnisse kann dann in aller Ruhe vorgenommen werden. Endfällige Finanzierung
Es wird ein Darlehen aufgenommen und bis zum Ende der Laufzeit tilgungsfrei gestellt. Die Zinsen werden vom gleichbleibenden Darlehensstand bezahlt. Um das Darlehen am Ende abzudecken, wird eine Kapitalversicherung abgeschlossen. Mit der Erlebensleistung wird das Darlehen am Ende der Laufzeit in Form einer Einlage getilgt. |
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