Pensionszusage

Individuelle Pensionszusage

Um sich als Unternehmer und auch als Mitarbeiter im Alter den gewohnten Lebensstandard zu sichern, können Sie als Unternehmen eine lebenslange Firmenzusatzpension gewähren. Diese wird zum Bestandteil von Vergütungsmodellen bei Führungskräften und kann bis zu 80 % des letzten Aktivbezugs ausmachen.

Auch wenn die Zahlung der Firmenpension erst mit Pensionsantritt erfolgt, können Sie die jährlichen Belastungen schon vorher steuermindernd berücksichtigen und sofortige Steuer- und Lohnnebenkostenvorteile genießen. Neben einer Alterspension kann auch gleich eine Berufsunfähigkeitspension oder eine Hinterbliebenenpension vereinbart werden. Die Vorsorge kann leistungsorientiert oder beitragsorientiert angesetzt werden (wie bei den Pensionskassenzusagen – siehe Details).

Flexibler Pensionsbeginn, garantierte Rententafeln

Der Pensionseintritt kann dabei immer flexibel an neue Situationen angepasst werden und ist zwischen dem 55. und 65. Lebensjahr ohne Rückkaufsabschlag möglich. Bei Abschluss der Pensionsrückdeckungsversicherung sowie bei prämienfreier Verlängerung garantieren wir die geltenden Rententafeln.

Die steuerliche Behandlung der Rückdeckungsversicherung

Ansparphase

Arbeitgeber:
  • Prämien sind Betriebsausgaben
  • Versicherungswert ist aktivierungspflichtig
  • Beiträge sind lohnnebenkostenfrei
  • Bilden von Pensionsrückstellungen ist gewinnmindernd

Arbeitnehmer:

  • Beiträge sind lohnnebenkostenfrei

Leistungsphase

Arbeitgeber:
  • Versicherungsleistung ist eine Betriebseinnahme, der die Auflösung des aktivierten Versicherungswertes gegenübersteht
Arbeitnehmer:
  • Gemeinsame Besteuerung mit anderen Einkünften