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"Abfertigung Neu" Mit der "Abfertigung Neu" haben alle österreichischen Arbeitnehmer Anspruch auf Abfertigung. Der Arbeitgeber zahlt 1,53 % vom Bruttomonatsgehalt des Mitarbeiters über die Sozialversicherung in eine betriebliche Vorsorgekasse ein. Die Beiträge werden dort steuerfrei veranlagt und bilden die Grundlage für die betriebliche Altersvorsorge für den Arbeitnehmer. Mit der Valida Plus AG hat Raiffeisen hier einen starken Partner. Vorteile für Sie und Ihre Mitarbeiter
Ihre Arbeitnehmer genießen eine Möglichkeit zur steuerfreien Zusatzpension. Ihr Unternehmen hat gleichzeitig mehr Sicherheit, weil planbare, monatliche Beiträge angespart werden anstatt wie bisher belastende Einmalzahlungen. Vollübertritt Bei dieser Variante wechselt Ihr Mitarbeiter ab dem vereinbarten Stichtag zur Gänze in das neue Abfertigungssystem. Die alten Ansprüche des jeweiligen Dienstnehmers werden abgegolten und an die betriebliche Vorsorgekasse übertragen. Einer der Vorteile beim Vollübertritt aller Mitarbeiter in das neue System ist der Wegfall der Abfertigungsrückstellungen (steuerrechtlich und unternehmensrechtlich) und die Absetzbarkeit des Übertragungsbetrages als Betriebsausgabe. Die Vorteile eines Vollübertritts können noch bis zum 31.12.2012 genutzt werden. Teilübertritt Bei dieser Variante wechselt Ihr Mitarbeiter ab dem vereinbarten Stichtag teilweise in das neue Abfertigungssystem. Die alten Ansprüche werden "eingefroren" und beurteilen sich nach wie vor nach altem Recht. Für diesen Teil können Sie mit einer Abfertigungsrückdeckungsversicherung oder Auslagerungsversicherung vorsorgen. Ab dem Stichtag werden die Abfertigungsbeiträge nach neuem Recht an Ihre betriebliche Vorsorgekasse überwiesen. Die eingefrorene Abfertigungsverpflichtung erhöht sich von nun an nur noch um die Gehaltssteigerungen. |
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