Selbstständigenvorsorge

"Abfertigung Neu"

Mit der "Abfertigung Neu" haben Sie auch als Unternehmer einen Anspruch auf eine Abfertigung. Von Ihrem Einkommen fließen 1,53 % über die Sozialversicherung in die betriebliche Vorsorgekasse. Ihre Beiträge werden dort steuerfrei veranlagt und bilden die Grundlage für Ihre betriebliche Altersvorsorge. Mit der Valida Plus AG hat Raiffeisen hier einen starken Partner.

Ihre Abfertigung wahlweise als Zusatzpension

Wie die Auszahlung bei Pensionsantritt erfolgen soll, entscheiden Sie selbst. Dabei können Sie zwischen einer lebenslangen steuerfreien Zusatzpension und einer einmaligen Kapitalauszahlung zum Pensionsantritt wählen – mit begünstigter Besteuerung von 6 %.

Bei einem Wechsel in die Unselbstständigkeit werden einfach die bereits angesparten Beiträge in die Mitarbeitervorsorge mitgenommen – und umgekehrt.

Pflichtmodell für Selbstständige

  • Ab Betriebsgründung sind Sie als Selbstständiger mit Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach GSVG gesetzlich verpflichtet, der Selbstständigenvorsorge beizutreten.
  • Sollten Sie nach sechs Monaten noch keine betriebliche Vorsorgekasse gewählt haben, erfolgt durch den Hauptverband eine Zwangszuweisung an eine beliebige betriebliche Vorsorgekasse. Unabhängig von der Wahl Ihrer betrieblichen Vorsorgekasse müssen Ihre Mitarbeiter und Sie in derselben Vorsorgekasse sein.

Freiwilliges Modell für Freiberufler, Land- und Forstwirte

  • Für freiberuflich Selbstständige (Ärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Apotheker, Patentanwälte, Wirtschaftstreuhänder, Notare, Ziviltechniker) sowie für Land- und Forstwirte ist die Selbstständigenvorsorge ein freiwilliges Modell.
  • Ab Betriebsgründung können Sie innerhalb von 12 Monaten nach Beginn Ihrer Tätigkeit freiwillig und einmalig diesem Modell beitreten.