Meine geförderte Lebenspension

Eine private Pensionsvorsorge ist für jeden wichtig, der sich auch später seinen gewohnten Lebensstandard leisten will.

Die private Pensionsvorsorge wird 2012 mit 8,5 % staatlicher Prämie gefördert. Bei einem Höchstbeitrag von EUR 2.329,88 erhalten Sie eine Förderung von EUR 198,04.

Sichern Sie sich die 3 exklusiven Vorteile: erweiterte Kapitalgarantie, lebenslange garantierte Pension und Garantieverzinsung in der Aufschubphase.

Dieses Produkt empfehlen wir besonders für:

  • Den Aufbau einer privaten Pensionsvorsorge mit staatlicher Prämie.
  • Anleger, die auf Sicherheit ihres investierten Geldes Wert legen.

Die 3 Vorteile

1. Erweiterte Kapitalgarantie
Zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben gilt die Kapitalgarantie unabhängig von der Art der Verfügung -somit auch bei nicht widmungsgemäßer Verwendung (= Kapitalauszahlung)*. Diese gilt erstmals nach Ablauf der vereinbarten Mindestbindefrist. Zusätzlich werden zu bestimmten Stichtagen, neben den Beiträgen und der staatlichen Prämie, die erwirtschafteten Erträge abgesichert und zum nächsten Garantiestichtag sichergestellt.

2. Lebenslange, garantierte Pension
Sie erhalten eine lebenslange, garantierte Pension auf Basis der heutigen Lebenserwartung*. So ist auch bei steigender Lebenserwartung diese Pension für Sie gesichert.

3. Garantieverzinsung in der Aufschubphase 
"Meine geförderte Lebenspension" ist ein Veranlagungsprodukt, bei welchem Sie sich bereits heute das Recht sichern können, später einmal eine bereits jetzt festgelegte Mindestgarantieverzinsung in Anspruch zu nehmen.

Optionaler Zusatzbaustein: Pensionsrückgewähr als Zusatzversicherung

Wenn Sie die Pensionszahlung in Anspruch nehmen und die Zusatzversicherung "Pensionsrückgewähr" abschließen, dann haben Sie die Gewissheit, dass auch im Falle des Ablebens das Vermögen gewahrt bleibt. Sie bestimmen, an welche Person(en) Ihr Kapital weitergegeben wird.

Dieser Einschluss braucht erst zu Beginn der Pensionszahlung vereinbart zu werden.

Steuerfreie Verfügung als "Bridging Rente" nach § 108b EStG*

Mit der "Bridging Rente" können Sie ab Vollendung des 50. Lebensjahres bei der Einstellung oder Einschränkung der Erwerbstätigkeit, wie etwa Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit, die Auszahlung Ihres Kapitals in Anspruch nehmen – und das steuerfrei. 

Die Verfügung als "Bridging Rente" brauchen Sie erst zu Beginn der Pensionszahlung vereinbaren.

*Nähere Informationen siehe unter Details