Meine Schülerunfallversicherung

Unfallversicherung für Freizeit- und Schulunfälle inklusive Hubschrauberbergung

Der Staat zahlt bei einem Freizeitunfall keinen Euro aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Selbst bei Schulunfällen erhält man aus der gesetzlichen Unfallversicherung nur eine geringe Leistung.
 

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Versichert sind Schüler und Kinder bis zum vollendeten 19. Lebensjahr, vorausgesetzt, dass sie keinerlei wie immer gearteten beruflichen Tätigkeit nachgehen (Ferialpraxis ist versichert).
Der Versicherungsschutz gilt für Kindergärten und für sämtliche Schultypen, ausgenommen Berufsschulen.
Wechselt das Kind während des Schuljahres die Schule, besteht trotzdem Versicherungsschutz bis zum Ende des angegebenen Schuljahres.
 
Die Versicherung erstreckt sich sowohl auf Unfälle im Zusammenhang mit der Teilnahme am Schulunterricht und an Schulveranstaltungen als auch auf Unfälle, die nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung für Schüler gedeckt sind (Freizeitunfälle). Ausgeschlossen von der Versicherung sind Unfälle bei jeder wie immer gearteten beruflichen Tätigkeit (Ausnahme: Ferialpraxis) und auf dem Weg zu und von derselben.

Diese Versicherung leistet bei

  • Unfalltod
  • Unfallinvalidität
  • Unfallkosten
  • Hubschrauberbergung

Ihr Berater in der Raiffeisenbank informiert Sie gerne näher!