Ist eine private Unfallversicherung sinnvoll?
Was wird unter einem Arbeitsunfall verstanden und wer trägt die anfallenden Kosten?
Um einen Arbeitsunfall handelt es sich dann, wenn sich der Unfall unmittelbar aus der beruflichen Tätigkeit ergibt. Auch ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nachhause zählt als Arbeitsunfall.
In Österreich ist die Kostenübernahme bei Arbeitsunfällen durch das Allgemeine Unfallversicherungsgesetz geregelt. Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt übernimmt die Kosten für die medizinische Behandlung, Rehabilitation, Entschädigungszahlungen und eventuell auch für Rentenleistungen, die sich aus einem Arbeitsunfall ergeben.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind in Österreich verpflichtet, ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der AUVA zu versichern. Die Beiträge zur Unfallversicherung werden normalerweise vom Arbeitgeber getragen. Im Falle eines Arbeitsunfalls trägt die AUVA die Kosten für die Behandlung und die finanzielle Entschädigung der Betroffenen.
Was wird unter einem Freizeitunfall verstanden und wer trägt die anfallenden Kosten?
Ein Freizeitunfall ist ein Unfall, der sich außerhalb der Arbeitszeit bzw. des Arbeitsweges zuträgt. Schon ein kleiner Umweg oder ein kurzer Einkaufsstopp auf dem Weg von der Arbeit nach Hause und Sie befinden sich aus Sicht des Gesetzgebers in der Freizeit.
Schon gewusst? Rund drei von vier Unfällen passieren Zuhause oder im Sport- und Freizeitbereich.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist für diese Art von Unfällen nicht zuständig. Die Kosten für medizinische Behandlung, Rehabilitation oder sonstige Folgekosten müssen in der Regel von der verunfallten Person selbst getragen werden – oder sie werden von der privaten Unfallversicherung übernommen.
Alle Leistungen der privaten Unfallversicherung auf einen Blick
Bestens geschützt: Eine private Unfallversicherung sichert Sie vor den finanziellen Folgen von kleinen und großen Hoppalas im Sport- und Freizeitbereich
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